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   BVerwG, 15.02.1958 - II C 97.54   

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BVerwG, 15.02.1958 - II C 97.54 (https://dejure.org/1958,476)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1958 - II C 97.54 (https://dejure.org/1958,476)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1958 - II C 97.54 (https://dejure.org/1958,476)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RhPfVGG § 26

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 191
  • NJW 1958, 805 (Ls.)
  • DVBl 1958, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 21.01.1941 - VII 32/40

    1. Welches Gericht ist zuständig für die Vollstreckungsgegenklage gegen das

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1958 - II C 97.54
    Nach der einhelligen Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 165, 374 [384]; 170, 226 [232]; Stein-Jonas, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. Erl. VII zu § 276; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 22. Aufl. Erl. 2 A zu § 276; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. S. 151) kann die Verweisung auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen, wenn die untere Instanz ihre Zuständigkeit bejaht hat, das Revisionsgericht aber anderer Meinung ist.
  • RG, 29.09.1942 - I 39/42

    1. Zum Begriffe der Patentstreitsache im Sinne des § 51 Abs. 1 PatG. 2. Wie ist

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1958 - II C 97.54
    Nach der einhelligen Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum (RGZ 165, 374 [384]; 170, 226 [232]; Stein-Jonas, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl. Erl. VII zu § 276; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 22. Aufl. Erl. 2 A zu § 276; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. S. 151) kann die Verweisung auch noch in der Revisionsinstanz erfolgen, wenn die untere Instanz ihre Zuständigkeit bejaht hat, das Revisionsgericht aber anderer Meinung ist.
  • BVerwG, 22.02.1956 - II B 118.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1958 - II C 97.54
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Juni 1951 (Amtl. Slg. 4, 85) aus der im einzelnen dargelegten Entstehungsgeschichte der Vorschrift geschlossen, daß ihre sinngemäße Anwendung auf Parteistreitigkeiten mit Einschluß der Feststellungsklagen nicht möglich sei; der erkennende Senat hat diese Auffassung bereits in seinemBeschluß vom 22. Februar 1956 - BVerwG II B 118.54 - gebilligt.
  • BVerwG, 26.06.1958 - I C 77.57

    Rechtsmittel

    Auf Grund des § 276 ZPO in Verbindung mit § 26 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - war die Sache an das zuständige Gericht zu verweisen (vgl. Urteil des II. Senatsvom 15. Februar 1958 - BVerwG II C 97.54 - [DVBl. 1958 S. 400]).
  • BVerwG, 15.02.1958 - II CB 92.56

    Nachzahlung einer Witwenpension - Sachliche Zuständigkeit eines Gerichts -

    In seinem Urteil vom heutigen Tage in der Sache - BVerwG II C 97.54 - hat der erkennende Senat hierzu ausgeführt:.
  • BVerwG, 10.10.1958 - VI C 462.56

    Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - Aberkennung von Beamtenrechten

    Denn die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bezieht sich nach dieser Vorschrift lediglich auf Anfechtungsklagen gegen eine Anordnung oder Verfügung einer obersten Landesbehörde, nicht jedoch auf Feststellungsklagen, auch wenn das Land oder eine oberste Landesbehörde an diesem Rechtsstreit beteiligt ist (vgl. Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1958 - II C 97.54 -, BVerwGE 6, 191 = DVBl. 1958 S. 400).
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BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 1957 - II C 97.54 (https://dejure.org/1957,3675)
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